VFG-Stiftung

Im Jahre 2007 wurde die gemeinnützige und mildtätige VFG-Stiftung gegründet, um die Arbeit des VFG dauerhaft zu sichern und möglichst viele Betroffene zu unterstützen.

 Wir finden, jeder hat ein Recht auf Hilfe und ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben.

Deswegen helfen wir Menschen am Rande der Gesellschaft frühzeitig, pragmatisch und wirksam. Zur Zielgruppe zählen:

  • Menschen, die wohnungslos sind
  • Menschen, die langjährig arbeitssuchend sind
  • Menschen, die drogenabhängig sind
  • Kinder suchtmittelabhängiger Eltern

Stiftungszweck ist

  • die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe anderer angewiesen sind
  • die Unterstützung von Personen mit besonders geringem Einkommen
  • die Förderung der Jugendhilfe
  • die Förderung von Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung

Es werden gezielt Projekte gefördert, die langfristig zu einer Verbesserung von Lebensumständen der Zielgruppe beitragen.

Grundprinzip einer Stiftung ist es, das Stiftungskapital möglichst gewinnbringend anzulegen und den Gewinn für den Stiftungszweck zu verwenden. Ist dieser Zweck – wie bei unserer VFG-Stiftung – ein gemeinnütziger, so ist auch die Stiftung gemeinnützig und Zuwendungen sind somit steuerlich voll abzugsfähig.
Zuwendungen können als Zustiftungen oder als Spenden erfolgen.
Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapital. Sie helfen der Stiftung nachhaltig und dauerhaft durch die Erträge aus dem Zustiftungskapital.
Spenden helfen sofort und in vollem Umfang.
Der Spender kann dabei entscheiden, ob die Arbeit der Stiftung generell oder zur Erreichung eines bestimmten Zwecks unterstützen will.

Spenden sind quasi die Sprinter der Hilfe während Zustiftungen eher die Marathonläufer sind.
Allerdings endet auch ein Marathonlauf nach 42,195km –
die Wirkung einer Zustiftung hingegen kennt praktisch kein Ende.

Die Organe der VFG-Stiftung – Kuratorium und Vorstand – arbeiten ausschließlich auf ehrenamtlicher Basis und ohne Vergütung. Daher sind die Verwaltungskosten minimal. Grundlage unserer Arbeit ist unsere Satzung.

Das Stiftungskapital wurde bislang vollständig in Immobilien angelegt und auch zukünftige Anlagen werden bis auf weiteres in Immobilien erfolgen. Dabei ist die Stiftung zwar durchaus retabilitätsorientiert, folgt aber nicht dem Prinzip einer bedingungslosen Gewinnmaximierung, sondern beschränkt sich auf sozial genutzte Immobilien wie das Kita-Gebäude und Wohnungen, die im Rahmen von „Housing First“ genutzt werden.

Über die Ausgestaltung einer Zustiftung und die damit verbundene soziale Wirkung beraten wir Sie gerne in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch.

Flyer VFG-Stiftung

Satzung VFG-Stiftung

Kontakt

VFG-Stiftung
E.Jo. Zimmermann (Vorstand)
stiftung@vfg-bonn.de
Tel.: 0228/98 576-28 (Mo-Fr 9-12 Uhr)

VFG Stiftungskonto

Sparkasse KölnBonn

IBAN: DE66 3705 0198 1901 3015 62

BIC: COLSDE33XXX

Projekte

Housing First in Bonn

Der VFG setzt seit 2018 das national und international bewährte Konzept „Housing First“ in Bonn um.
Dieses Projekt bekämpft Wohnungslosigkeit indem es Wohnraum zur Verfügung stellt und die Mieter mit dem Ziel einer vollständigen gesellschaftlichen Eingliederung sowie einer maximalen Unabhängigkeit von Transferleistungen sozialarbeiterisch begleitet. Weitere Infos unter

www.housingfirstfonds.de

Käufer und Eigentümer der Wohnungen in Bonn ist die VFG-Stiftung, die den Wohnraum an eine/n aktuell Wohnungslose/n vermietet. Bislang konnte die Stiftung 6 Appartements kaufen und somit 6 Menschen ein Zuhause bieten, die nun zufrieden und unauffällig in ihren „eigenen 4 Wänden“ leben.

Nach diesem erfolgreichen Projektstart suchen wir dringend weiteren geeigneten Wohnraum (kleine Wohnungen oder Appartements) zum Kauf.

Postkarte Wohnungssuche

Im Jahre 2013 hat die Stiftung das Haus, in dem die integrative VFG Kindertagesstätte „Schatzinsel“ untergebracht war, gekauft, um die Betreuung der Kinder in familiärer Atmosphäre langfristig zu sichern. Ebenfalls finanziert hat die VFG-Stiftung die erforderlichen umfangreichen Sanierungs- und Umbau-Maßnahmen und als Eigentümerin wird sie das Gebäude auch in Zukunft unterhalten.