VFG Bonn
helfen statt wegsehen
Im Jahre 2007 wurde die gemeinnützige und mildtätige VFG-Stiftung gegründet, um die Arbeit des VFG dauerhaft zu sichern und möglichst viele Betroffene zu unterstützen.
Deswegen helfen wir Menschen am Rande der Gesellschaft frühzeitig, pragmatisch und wirksam. Zur Zielgruppe zählen:
Stiftungszweck ist
Die Stiftung ist zum dauerhaften Erhalt des Stiftungsvermögens verpflichtet. Sie ermöglicht damit aus den Zinsen des Stiftungsvermögens einen dauerhaften Beitrag zum Erhalt und Ausbau sozialer Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Zur Unterstützung dieses Zwecks können Sie nachhaltig durch eine Zustiftung beitragen. Das zugewendete Vermögen wird dabei nicht angegriffen. Vielmehr wird aus den Erträgen die Hilfe verewigt.
Mit einer Zustiftung übernehmen Sie Verantwortung für das Gemeinwesen. Damit mindern die zugewendeten Beträge Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die Steuervergünstigung im Falle der Zustiftung kann je nach Höhe der Zuwendung sehr weit reichen.
Die VFG-Stiftung ist rechtsfähig durch Anerkennung der Bezirksregierung Köln vom 29.11.2007. Sie ist entsprechend Bescheid des Finanzamtes Bonn Innenstadt (Steuer-Nr. 205/5771/0709) vom 5.3.2008 gemeinnützig und mildtätig.
Über die Ausgestaltung einer Zustiftung und die damit verbundene soziale Wirkung beraten wir Sie gerne in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch.
Housing First in Bonn
Der Verein für Gefährdetenhilfe kauft Appartement und der erste Mieter zieht ein
Die VFG Stiftung hatte sich im Herbst 2018 dazu entschlossen, den Housing First Ansatz in Bonn in Kooperation mit dem Paritätischen NRW und seiner Mitgliedsorganisation Asphalt e.V. / fiftyfifty umzusetzen, da ein eigenes Zuhause eine der wichtigsten Voraussetzungen für greifende Hilfe ist. Die Implementierung und Durchführung wird durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW bis November 2020 gefördert.
Gerade der Mangel an Wohnraum für Alleinstehende führt dazu, dass die vom VFG begleiteten Menschen zunehmend lange in der Obdachlosigkeit verweilen, wodurch sich vorhandene Schwierigkeiten häufig vervielfältigen und verfestigen.
Bei Housing-First bekommen die Betroffenen als erstes eine reguläre Wohnung. Housing-First bedeutet: Mit den Wohnungslosen direkt ein normales, unbefristetes Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten abzuschließen.
Nach Bezug der Wohnung werden die neuen Mieter ermutigt, ihre individuellen Probleme anzugehen. Hierbei werden sie unterstützt durch wohnbegleitende Hilfen zum dauerhaften Wohnungserhalt. Studien beweisen, dass Housing-First nicht nur mehr Menschen dauerhaft von der Straße holt, sondern auch kostengünstiger ist als die wiederholte Unterbringung in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Doch Mietwohnungen sind schwer zu finden und zum Wohnungskauf fehlt sozialen Organisationen oft das Kapital. Hier gibt der Housing-First-Fonds Starthilfe durch zweckgebundene Zuschüsse.
Wir freuen uns sehr, dass wir dank vieler Unterstützer das erste Appartement gekauft haben und der erste Mieter nach jahrelanger Wohnungslosigkeit und Draußen-Übernachtung , vor einigen Tagen einziehen konnte.
Das ist ein großer Erfolg und wir sind froh, dem ersten (ehemals) Wohnungslosen ein Zuhause anbieten zu können.
Natürlich machen wir weiter!
Damit dies nicht die einzige Wohnung bleibt, suchen wir weiter Unterstützung in unterschiedlicher Form.
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE66 3705 0198 1901 3015 62
BIC: COLSDE33XXX
Ansprechpartner für die Stiftung: Ejo Zimmermann
Weitere Infos unter 0228/ 98576-0