Fachklinik Meckenheim
Einrichtung zur medizinischen Rehabilitation drogen-, alkohol- und medikamentenabhängiger Männer
Die Fachklinik Meckenheim behandelt seit 2003 Männer mit Abhängigkeitserkrankungen, zunächst mit der Hauptdiagnose Abhängigkeit von illegalen Drogen und seit 2014 erweitert um die Hauptdiagnosen Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit.
Damit haben wird die Möglichkeit volljährige Männer mit allen stoffgebundenen und stoffungebundenen Abhängigkeiten zu behandeln. Sollten weitere psychische Erkrankungen (z. B. Depression, Psychose, ADHS, Traumatisierung) vorliegen, werden diese in die Behandlung mit integriert.
Unser Selbstverständnis ist die Individualität der Behandlung: Die Ursachen der Entstehung der Abhängigkeitserkrankung und ggf. weiterer psychischer Erkrankungen sind bei jedem Menschen unterschiedlich, so dass ein individuelles Therapieprogramm nach den Symptomen, der Notwendigkeit und den Bedürfnissen für jeden Rehabilitanden zusammengestellt wird.
Die Behandlung in unserer Fachklinik kann stationär und ganztägig ambulant erfolgen. Der federführende Leistungsträger ist die Rheinische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Rheinland. Es liegt ein Behandlungsvertrag nach § 21 SGB IX vor. Des Weiteren haben wir einen Bezugsvertrag mit der Deutschen Rentenversicherung Bund und der DRV Westfalen. Eine Belegung durch andere Rentenversicherungen, durch gesetzliche oder private Krankenkassen oder auch (überörtliche) Sozialhilfeträger ist regulär möglich.
Spezifische Behandlungsangebote gibt es für folgende Erkrankungen:
Im Rahmen der Rehabilitation werden körperliche Erkrankungen berücksichtigt und durch fachärztliche Unterstützung unserer Kooperationspartner behandelt.
Sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, werden auch Männer aufgenommen, die eine gerichtliche Auflage für eine Entwöhnungsbehandlung haben, z. B. entsprechend § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Eine Aufnahme zur medizinischen Rehabilitation ist bei einer akuten Intoxikation oder einem akuten, medizinisch behandlungsbedürftigen Entzugssyndrom nicht möglich. Wir empfehlen daher eine qualifizierte Entzugsbehandlung im Vorfeld der Aufnahme.
Eine Aufnahme ist ebenfalls nicht möglich bei akuten psychiatrischen Krankheitsstadien (insbesondere bei Eigen- und Fremdgefährdung). Hier muss bei Aufnahme eine ausreichende Entaktualisierung z. B. durch Einleitung einer entsprechenden Medikation stattgefunden haben.
Das Vorliegen von hirnorganischen Beeinträchtigungen, mittelgradig bis schweren Intelligenzminderungen stellt eine weitere Kontraindikation für eine Aufnahme in der Fachklinik Meckenheim dar.
Rehabilitanden mit körperlichen Erkrankungen, die eine akutmedizinische Behandlungsbedürftigkeit aufweisen (z. B. entgleister Diabetes mellitus, entgleiste arterielle Hypertonie, dekompensierte Leberzirrhose), können nicht behandelt werden. Eine akutmedizinische Behandlung muss im Vorfeld soweit abgeschlossen sein, dass eine Rehabilitationsfähigkeit besteht. Notwendige ambulante Weiterbehandlungen können, sofern sie nicht die Teilnahme am Therapieprogramm deutlich beeinträchtigen, im Rahmen der Entwöhnungsbehandlung in der Fachklinik Meckenheim durchgeführt werden.
Rehabilitanden mit körperlichen Erkrankungen, die zu einer längerfristigen Einschränkung der Teilnahme am Therapieprogramm führen (z.B. Blindheit, Taubheit, fortgeschrittene Stadien chronischer Erkrankungen), können ebenfalls nicht behandelt werden.
Die Behandlungsdauer für die stationäre und die ganztägig ambulante Therapie beträgt bis zu 26 Wochen bei Hauptdiagnose Drogenabhängigkeit und bis zu 16 Wochen bei Hauptdiagnose Alkohol- bzw. Medikamentenabhängigkeit.
Eine Rückfallbehandlung wird bis zu 13 Wochen bei Hauptdiagnose Drogenabhängigkeit und bis zu 8 Wochen bei Hauptdiagnose Alkohol bzw. Medikamentenabhängigkeit durchgeführt.