„Ein gutes Hilfesystem mit Verbesserungsbedarf“ (Interview mit Dr. Ingo Ilja Michels)
Ein Interview mit Dr. Ingo Ilja Michels (langjähriger Drogenbeauftragter der Bundesregierung) zur Geschichte der Drogenarbeit und dem aktuellen Stand von Politik und praktischen Hilfen.
Guten Tag Herr Dr. Michels, wie geht es Ihnen? Was haben Sie bis eben gemacht?
Ehrlich gesagt warte ich auf den Frühling! Ich lebe ja seit Mai 2019 in Bonn, vorher habe ich etliche Jahre in Berlin gelebt, unterbrochen von Auslandsaufenthalten in China (Shanghai) und Zentralasien (Bischkek in Kirgistan). Ich lebe mit meiner Frau – die hier beruflich tätig ist – sehr gern in Bonn, der Rhein ist nahe und da gibt es eine wunderschöne autofreie Promenade. Bonn hat eine gute Lebensqualität. Aber bei schlechtem Wetter ist es auch hier nicht gemütlich, das gilt ja gerade für Menschen ohne Wohnung! Deshalb finde ich die Initiative für „housing first“ sehr gut, auch wenn es schwierig ist, in Bonn entsprechende Wohnungen anzumieten. Ich war auch erstaunt, wie eng der Wohnungsmarkt hier ist und wie teuer gerade Neubauwohnungen sind. Kaum zu erhalten für Menschen mit geringem Einkommen, Familien, Menschen mit Migrationshintergrund…
Woran arbeiten Sie zurzeit und was sind die derzeitigen Schwerpunkte Ihrer Arbeit?
Ich bin ja eigentlich seit April 2017 im „Ruhestand“, nachdem ich Jahrzehnte lang den Arbeitsstab der jeweiligen Drogenbeauftragten der Bundesregierung geleitet hatte, angefangen übrigens in Bonn, als Christa Nickels von Bündnis90/Grüne 1998 die erste Drogenbeauftragte der rot-grünen Bundesregierung wurde. Ich war aber zuletzt auch in Zentralasien tätig als Leiter des EU Central Asia Drug Action Programme (CADAP), bei dem es darum geht, in Zentralasien, also den Nachbarländern zu Afghanistan (Kirgistan, Tadschikistan, Kasachstan, Usbekistan und Turkmenistan), moderne Methoden der Prävention und Behandlung einer Drogenabhängigkeit (dort zumeist Heroinabhängigkeit) zu etablieren nach internationalen Standards unter Wahrung der Menschenrechte für Betroffene. In diesen Ländern gibt es bezogen auf die Bevölkerung doppelt so viele Heroinabhängige wie in Europa und Deutschland, denn Heroin ist überall gut erhältlich, verhältnismäßig billig und von relativ guter Qualität. Diese Länder gehörten ja bis Anfang der 90er Jahre zur Sowjetunion und Drogenabhängige wurden dort stigmatisiert und kriminalisiert oder in psychiatrischen Kliniken weggesperrt. Es wurde ja auch jahrelang geleugnet, dass es im „Sozialismus“ überhaupt Drogen und Drogenabhängigkeit gebe. Nach der Öffnung der Grenzen wurde diese Problematik aber schnell deutlich und weitete sich schnell erheblich aus. Es gibt in Zentralasien rund 400.000 Heroinabhängige (bei 60 Mio. Einwohnern dort). Auch die Verbreitung von HIV/AIDS konnte nicht länger geleugnet werden, sodass in diesen Ländern doch relativ früh, mit Unterstützung ausländischer internationaler Organisationen (wie der WHO, der UNO oder dem Global Fund) Spritzenvergabeprogramme (in Kirgistan und Tadschikistan sogar in Gefängnissen) eingeführt wurden, um HIV Infektionen zu reduzieren. Das ist einigermaßen gelungen, auch wenn die Verbreitung deutlich höher ist als bei uns. In Kasachstan, Tadschikistan und Kirgistan gibt es auch Opioidsubstitutionsprogramme mit Methadon, allerdings in viel zu geringem Umfang und immer noch mit vielen Gegnern, die insbesondere von der Russischen Föderation unterstützt werden, wo Methadonprogramme noch immer verboten sind, trotz nachweislicher positiver Effekte! Jedenfalls mache ich noch mit bei diesen Programmen und einem neuen, mit der Frankfurt University of Applied Sciences, die SozialarbeiterInnen ausbildet, um in Zentralasien die Entwicklung von Sozialarbeit zu unterstützen, denn das steht dort noch ganz am Anfang. Diese Arbeit – vor allem Straßensozialarbeit und psychosoziale Unterstützung von Betroffenen – wird fast nur von ehemaligen Drogenkonsumenten durchgeführt, die sich in Selbsthilfeorganisationen zusammengeschlossen haben. Nur durch deren unermüdliche und oft unentgeltliche Arbeit kann Drogenabhängigen geholfen werden, denn es gibt sonst kaum Hilfsangebote, außer Entzugsbehandlungen in Suchtkliniken.
In den 80er/90er Jahren waren Sie, gemeinsam mit Heino Stöver, einer der Vorreiter für eine akzeptierende Drogenarbeit. Beispielsweise gehörten eine flächendeckende Behandlung mit Ersatzstoffen oder die Einrichtungen von Drogenkonsumräumen zu Ihren Forderungen.
Wie würden Sie diese Zeit beschreiben? Was hat sich daraus entwickelt?
Als 1998 die ‚rot-grüne‘ Regierung antrat, hatte sie noch erheblichen Reformeifer in der Gesundheits- und Drogenpolitik. Ich war zu diesem Zeitpunkt noch Drogenbeauftragter der Freien Hansestadt Bremen. Es war noch die Zeit, in der der sog. ‚Nationale Rauschgiftbekämpfungsplan‘ in Kraft war, der vom vorherigen Drogenbeauftragten der Vorgängerregierung, dem CSU-Abgeordneten Eduard Lindner initiiert war. Er hatte seinen Sitz im Innenministerium, wie das noch immer in den meisten EU Ländern der Fall ist. Erst seit 1987 wurde das Verbot der Methadonvergabe in Deutschland aufgehoben, durch das Modellprogramm in Nordrhein-Westfalen. Auch Spritzentauschprogramme waren noch sehr umstritten. Für beides setzte ich mich als Verantwortlicher Mitarbeiter für „Drogen und Strafvollzug“ der Deutschen AIDS Hilfe (DAH) zusammen auch mit Heino Stöver, der damals den Verein für „Kommunale Drogenpolitik“ in Bremen leitete, ein und wir konnten auch die Selbsthilfebewegung von ‚Junkies, Exusern und Substituierten‘ (JES) unterstützen, die mittlerweile ein stabiles bundesweites Netzwerk unterhalten und sich für die Rechte der Betroffenen einsetzen, noch immer mit stabiler Unterstützung der DAH. Schon damals setzte sich Christa Skomorowky, die jetzt noch immer bei der AIDS Ini Bonn tätig ist, in Bonn für drogenpolitische Änderungen ein und für die Selbsthilfe und seit der Zeit kenne ich sie auch und ich habe mich gefreut, sie jetzt wieder zu treffen!
Es hat einige Jahre des zähen Schaffens öffentlicher Aufmerksamkeit und politischer Auseinandersetzungen bedurft, um das damalige Bundesministerium für Gesundheit davon zu überzeugen, dass diese Ansätze notwendig und sinnvoll sind, woraufhin die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen wurden. Auch in den Suchthilfeeinrichtungen und -verbänden war viel Überzeugungsarbeit notwendig.
Wie gesagt, die sich dramatisch verschärfende AIDS-Krise unter injizierenden Opiatkonsumenten war damals ausschlaggebend, Maßnahmen zur ‚Harm reduction‘ in Deutschland einzuführen, wie sie von verschiedenen, am meisten betroffenen Kommunen schon längst gefordert wurden.
Auch erste ‚Drogenkonsumräume‘ wurden etabliert, zuerst inoffiziell und nur kurz in Bremen, auch in Bonn, dann in Frankfurt am Main (1994) und später dann in anderen Städten. Zudem gab es ein Städtenetzwerk und einen Aufruf von Polizeipräsidenten, die sich für eine ‚heroin-gestützte‘ Behandlung einsetzten. Ich konnte diese Initiativen begleiten und unterstützen und auch viele Modelle im Ausland kennen lernen (sowohl in den Nachbarländern Niederlande und Schweiz, aber auch in den USA oder Australien).
In der deutschen Ärzteschaft waren medikamenten-gestützte Behandlungsformen einer Drogenabhängigkeit noch heftig umstritten und nur eine kleine Gruppe unerschrockener Pioniere haben erste Substitutionsprogrammme (etwa mit Codein) angeboten, gegen heftige Kritik aus den eigenen Reihen und mit strafrechtlicher Verfolgung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte.
In dieser turbulenten Zeit kam ich in das Bundesministerium für Gesundheit, wo es darum ging, derartige Reformprozesse auch politisch und rechtlich abzusichern (Drogenkonsumräume wurden juristisch erst mit einer Änderung des Betäubungsmittelrechts in 2000 ‚rechtmäßig‘). Nicht ganz einfach, dies umzusetzen innerhalb einer Ministerialbürokratie, die jahrelang solche Programme behindert hatte oder versuchte, sich über bestimmte ‚Eingeständnisse‘, z. B. die modelhafte Unterstützung niedrigschwelliger, wenn auch abstinenzorientierte Drogenhilfe (sog. ‚Booster Programm‘), Luft zu verschaffen.
Aber die wichtigen Reformvorhabe wurden auf den Weg gebracht:
- Gesetz zur Absicherung von Drogenkonsumräumen, Modellprojekt zur heroin-gestützten Behandlung; Aktionsplan Drogen- und Sucht (2003) in Abstimmung mit Ländern und Verbänden; verschiedene Erleichterungen der Substitutionsbehandlung u. a. deren Finanzierung durch die GKV und der Wegfall hindernden Indikationen (wie HIV/AIDS oder Schwangerschaft).
- Auch die Entwicklung des Sozialgesetzbuch (SGB) IX, als Grundlage des erst letztes Jahr verabschiedeten Teilhabegesetzt (im damals mit dem BMG zusammengelegten BMAS).
Nicht gelungen sind hingegen deutliche Einschränkungen der Tabak- und Alkoholwerbung, wohl aber zahlreiche Initiativen und Modellprojekte zur Prävention und Behandlung (u. a. Alkopop Gesetz).
Was hat sich aus Ihrer Sicht in insgesamt fast 40 Jahren Drogenhilfe in Deutschland geändert?
Schon sehr viel. Wir haben ein umfassendes Hilfsangebot für alle Drogenkonsumenten, die aufhören wollen. Auch in Bonn gibt es solche Hilfen. Gerade, wenn ich unsere Hilfelandschaft mit der in Zentralasien vergleiche, muss ich sagen, dass wir ein gutes Hilfesystem haben, auch wenn es Verbesserungsbedarf gibt. Es wird aber noch immer zu wenig getan im Bereich der legalen Drogen, auch wenn in der Tabakpolitik einiges passiert ist, um nicht rauchende Menschen besser zu schützen. Ich fände es aber gut, wenn E-Zigaretten mehr als Ausstiegshilfen für Starkraucher gesehen würden. Zudem müsste aber mehr getan werden, um den verbreiteten Alkoholkonsum einzudämmen. Nicht Verbote, aber stärkere Verkaufsbeschränkungen, höhere Preise, keine Werbung. Da ist die Alkohollobby noch immer zu einflussreich.
Die Weltlage sieht nach wie vor ein riesiges Angebot psychoaktiver Substanzen in illegalen Märkten und eine nach wie vor große Nachfrage danach. Internationale Suchtstoffabkommen oder Resolutionen der UN dazu haben daran kaum etwas verändert. Die bisherige Fokussierung auf Strafverfolgung der Herstellung und des Vertriebs dieser Substanzen funktioniert nicht. Deshalb ist es schon ein großer Fortschritt, dass die Sonderversammlung der Vereinten Nationen zur Weltdrogenproblematik im April 2016 in New York (an der ich teilnehmen konnte) eine Resolution verabschiedet hat, die deutlich die öffentliche Gesundheitspolitik in den Vordergrund gestellt hat, niedrigschwelligen Zugang zur Behandlung fordert und die Einhaltung der Menschenechte. Es liegen Internationale Standards der Behandlung einer Drogenabhängigkeit der WHO und von UNODC vor, die wir in Deutschland bereits seit langem anwenden, deren Umsetzung aber nun zu einer globalen Aufgabe erklärt wurde, denn in Europa hat etwa jeder 2. oder 3. Abhängige Zugang zur Behandlung, in Asien/Zentralasien nur jeder 6. und in Afrika nur jeder 18.! Das muss dringend geändert werden, aber dazu müsste, auch von der Bundesregierung, mehr investiert werden.
Ob nicht Maßnahmen zur Regulierung dieses Marktes erfolgreicher wären und weniger Menschenleben kosten würden, ist eine zentrale Frage und Herausforderung in den nächsten Jahren. Diese Überlegungen zum Cannabismarkt in Uruguay und Kanada sind dabei wichtige Zwischenschritte und ich hoffe, dass auch die Bundesregierung sich dazu durchringt, was im Übrigen von mehr und mehr bundesdeutschen Städten vehement gefordert wird. Hoffentlich auch demnächst von Bonn!
Haben sich die Drogenkonsumentinnen und –konsumenten aus Ihrer Sicht ebenfalls verändert?
Naja, sie sind älter geworden, soweit sie nicht bereits in den 1980er Jahren verstorben sind, an einer Überdosis Heroin oder an AIDS oder Hepatitis. Aber die Lebenssituation der meisten Betroffenen ist noch immer schwierig; die meisten haben keine Arbeit und außer der Drogenszene nur wenige sozialen Kontakte. Sie werden noch immer diskriminiert.
Und jüngere Drogenkonsumenten, die auf neue psychoaktive Substanzen abfahren, können die Risiken des Konsums häufig nicht einschätzen. Es gibt einige Initiativen für das sog. „drug checking“, also die Überprüfung der Substanzen, die z. B. bei Partyveranstaltungen genommen werden. Das halte ich für notwendig, nicht weil ich den Konsum toll finde, sondern, weil die Schäden minimiert werden könnten! Da gibt es leichte Bewegungen im Bundesministerium für Gesundheit, das endlich zu akzeptieren. Das finde ich richtig.
Sind Sie zufrieden mit der derzeitigen Drogenpolitik in Deutschland? Wo sehen Sie verstärkten Handlungsbedarf? Was wünschen Sie sich zukünftig?
Nun, die jetzt verabschiedete Reform der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) schafft für Reformprozesse die Voraussetzung und das war ein harter Kampf und ein hartes Stück Arbeit, denn die grundlegenden notwendigen Änderungen hatte die damalige Drogenbeauftragte bereits auf dem Parlamentarische Abend von Sanofi im September 2015 angekündigt: In die Beschlüsse sind Anregungen und Vorschläge aus Fachkreisen eingeflossen, die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung mit der Zielrichtung zu reformieren, die Versorgung für Opiatabhängige zu verbessern. Insbesondere ist beschlossen worden, medizinische Aspekte und Vorschriften soweit wie möglich nicht mehr im Gesetz, sondern in den „Richtlinien zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger“ der Bundesärztekammer zu regeln. Es kommt nun darauf an, wie die Richtlinien der Bundesärztekammer umgesetzt werden und inwieweit der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkasse (G-BA) dies auch in den finanziellen Regelungen der Krankenkasse berücksichtigt oder möglicherweise behindert.
Welche Themen brennen Ihnen derzeit noch unter den Nägeln? Wo sehen Sie den größten Handlungsbedarf?
Zum Beispiel die Verbesserung der Prävention und Behandlung von Hepatitis C unter injizierenden Drogenkonsumenten ist zumindest klarer Bestandteil der Strategie der Bundesregierung zu HIV/Hepatitis B und C sowie andere sexuell übertragbare Infektionen von 2016, wo es u. a. heißt: Fortführung und Weiterentwicklung von Maßnahmen und Kampagnen zum Abbau von Stigma und Diskriminierung. Aufklärung über die Heilbarkeit chronischer Hepatitiden sowie zur Nichtinfektiosität von Menschen mit HIV bei erfolgreicher Behandlung, um bestehende Ängste hinsichtlich einer Übertragung abzubauen. Bei Menschen mit intravenösem Drogengebrauch soll die Behandlungsquote von Hepatitis B, C und HIV ausgebaut werden. Zur Verbesserung der Versorgung injizierender Drogengebraucher sollen Hepatitis B -Impfangebote und Hepatitis C- Testung besser in die Betreuungsangebote der Substitutionsärzte integriert werden. Daneben sollten regionalspezifische, niedrigschwellige Test- und Versorgungsangebote z. B. in Drogenhilfeeinrichtungen fortgesetzt und ggf. ausgebaut werden. Dies muss auch in Justizvollzugsanstalten angeboten werden. Neben der sexuellen Übertragung kommt es auch zu HIV, Hepatitis B und C-Übertragungen durch Blut. Betroffen sind davon nach wie vor injizierende Drogengebraucher. Neben dem Konsum von Opiaten gibt es neue Gruppen von Drogengebrauchern, die vor allem Chrystal, Speed und andere bewusstseinserweiternde Drogen (Partydrogen) konsumieren. Sie werden durch die bestehenden Angebote bislang nur unzureichend erreicht. Durch den Konsum von Partydrogen werden sowohl das Sexual- als auch das Schutzverhalten beeinflusst. Hierdurch steigt das Infektionsrisiko.
Und für mich auch sehr wichtig: Cannabis als Medizin! Ein Beitrag in den deutschen prime time news („Tagesschau“[1]) vom 22. Juli 2019 brachte es auf den Punkt: Zweieinhalb Jahre nach dem Beschluss des Deutschen Bundestags, es Patienten mit verschiedenen Krankheitsbildern mit der Verschreibung von Cannabispräparaten zu ermöglichen, Cannabis als Medizin zu erhalten und dies auch von den Krankenkassen finanziert zu bekommen, gehen viele Patienten leer aus! Das „Cannabis-als-Medizin-Gesetz“ ist einstimmig (!) vom Parlament verabschiedet worden (was so gut wie nie vorkommt), aber in der Umsetzung hapert es nach wie vor erheblich. Die Ärzteschaft tut sich schwer: sie verlangt – zu Recht – weitere Studien. Dies darf aber nicht zu einer Blocklade bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis führen. Das hat der Gesetzgeber ausdrücklich nicht gewünscht.
[1]https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-rezept-103.html