FAQ

Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen natürlich auch eine Spendenquittung aus.

Ja. Nennen Sie einfach den Zweck in der Überweisung.

Ja. Mehr dazu finden Sie hier.