Ambulant Betreutes Wohnen

Selbstständig leben

Das Ambulant Betreute Wohnen (BeWo67er) unterstützt erwachsene Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Ziel ist es, die Selbstständigkeit zu fördern, die Lebenssituation zu stabilisieren und ein eigenständiges Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.

Die Unterstützung erfolgt ambulant und bedarfsorientiert.

Ambulant Betreutes Wohnen

BeWo nach §§ 67 ff. SGB XII
Quantiusstraße 9
53115 Bonn

So können Sie uns erreichen
Telefon: 0228 7259129
E-Mail: bewo67@vfg-bonn.de

AnsprechpartnerIn
Lina Klemm

Kontaktadresse für Bewerbungen
Verein für Gefährdetenhilfe VFG gB-GmbH
Ambulant Betreutes Wohnen
Quantiusstraße 2
53115 Bonn
E-Mail: bewo67@vfg-bonn.de

BeWo für suchtmittelabhängige Menschen
Mainzer Straße 58
53179 Bonn

So können Sie uns erreichen
Telefon: 0228 9727190
E-Mail: bewosucht@vfg-bonn.de

AnsprechpartnerIn

Angebote und Leistungen

  • Aufbau und Stabilisierung einer Tagesstruktur
  • Hausbesuche
  • Terminbegleitungen
  • Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
  • Finanzielle und organisatorische Unterstützung
  • Hilfe bei Wohnungssicherung
  • Förderung der eigenständigen Lebensführung
  • Individuell bedarfsorientierte Unterstützung

Zielgruppe

  • Erwachsene Bonner Bürger*innen nach § 67 SGB XII
  • Vorübergehend nicht in der Lage, die Lebenssituation ohne Unterstützung zu bewältigen
  • Voraussetzung: eigene Wohnung (Mietvertrag) oder realistische Aussicht darauf

Zur Zielgruppe gehören insbesondere:

  • Personen mit drohendem Wohnungsverlust
  • Personen in prekären Wohnverhältnissen
  • Personen mit komplexen Problemlagen
  • Personen mit Unterstützungsbedarf bei der Alltagsstruktur
  • Personen mit eingeschränkten Alltagskompetenzen
  • Personen mit Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden und Finanzen
  • Personen mit Unterstützungsbedarf nach Haftentlassung

Eine Aufnahme in das Ambulant Betreute Wohnen ist nicht möglich, wenn:

  • vorrangige Leistungsansprüche bestehen (z. B. Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Pflege)
  • eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt
  • ausgeprägte, unbehandelte Suchterkrankungen bestehen
  • psychische Erkrankungen im Vordergrund stehen
  • eine vollstationäre Suchthilfe oder medizinische Rehabilitation erforderlich ist