VFG Bonn
helfen statt wegsehen
helfen statt wegsehen
Der Verein für Gefährdetenhilfe bietet mit seinen Arbeitsbetrieben verschiedene beschäftigungs- und gemeinwohlorientierte Eingliederungshilfen für die Menschen, welche ( noch) keinen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt finden.
Mit fast 40-jähriger Erfahrung in diesem Bereich, ist der VFG zuverlässiger Partner sowohl für verschiedene Kostenträger öffentlich geförderter Beschäftigung und Betreuung als auch für das Klientel, welches dieser besonderen Hilfsangebote bedarf.
Seit dem Inkrafttreten des Teilhabechancengesetztes zum 01.01.2019 gibt es mit § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und § 16e SGB II „Eingliederung von Langzeiterwerbslosen“ neue Fördermöglichkeiten für Menschen, die mindestens seit zwei Jahren erwerbslos sind (§ 16e SGB II) oder schon sehr lange Arbeitslosengeld II (§ 16i SGB II) beziehen. Durch die Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen sowie individuelle Unterstützung und Betreuung sollen langzeiterwerbslose Menschen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Der VFG stellt auch im Rahmen dieser neuen Fördermöglichkeiten in verschiedenen Arbeitsbereichen (über die VFG Arbeitsbetriebe hinaus) langzeiterwerbslose Menschen ein und begleitet diese mit entsprechender Fachberatung und -betreuung bei ihrem Weg zurück in das Arbeitsleben.
Der lokale Bezug, das Expertenwissen und das vernetzte Hilfesystem des VFG kennzeichnen die innovativen, pragmatischen und bedarfsgerechten Hilfeangebote in den verschiedenen Arbeitsbetrieben und im Fachbereich Arbeit die gemeinsam die Qualität ihrer Arbeit überprüfen und fortschreiben.
Lernen Sie die verschiedenen Angebote und Maßnahmen dieses Geschäftsbereichs näher kennen: