Zurück zur Übersicht21. Januar 2025 Bundesdrogenbeauftragter Burkhard Blienert besucht das VFG BetreuungszentrumAm Dienstag, 21. Januar 2025, besuchte der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert gemeinsam mit Bernhard von Grünberg das VFG Betreuungszentrum und lernte die vielfältigen, niederschwelligen Angebote des Zentrums kennen, darunter die Substitutionsbehandlung, den Drogenkonsumraum, die medizinische Ambulanz sowie weitere Unterstützungsangebote für suchtmittelabhängige Menschen.„Es ist uns eine große Ehre, Herrn Blienert bei uns willkommen zu heißen“, betont VFG Geschäftsführerin Nelly Grunwald. „Sein Besuch unterstreicht die Wichtigkeit unserer Arbeit und die Dringlichkeit, suchtmittelabhängigen Menschen umfassende Hilfsangebote bereitzustellen. Wir möchten ihm die aktuellen Herausforderungen in diesen Bereichen aufzeigen und den notwendigen Handlungsbedarf verdeutlichen.“Burkhard Blienert vor dem Gespräch: „Hilfe lohnt sich immer; Hilfe ist immer möglich. Der Verein für Gefährdetenhilfe zeigt mit seinem umfassenden und wirkungsvollen Behandlungsangebot und dem engagierten Netzwerk, wie moderne Suchthilfe funktioniert. Es wird auch bei meinem Gespräch in Bonn darum gehen, dass es niemandem hilft, wenn Suchtkranke ausgegrenzt werden, einfach nur, weil die Themen unerwünscht sind. Die Probleme sind da und werden auch durch Wegschauen nicht kleiner, das Gegenteil ist der Fall. Wir stehen heute vor enormen Herausforderungen durch immer neue und potentere Drogen und einen zunehmenden Mischkonsum. Deshalb müssen wir die gute Suchthilfelandschaft und Einrichtungen wie die in Bonn dauerhaft und verlässlich sichern; dabei sind alle Akteure von Bund bis Länder gefragt. Deswegen ist mir das Gespräch wichtig, sowohl mit engagierten Kolleginnen und Kollegen im Suchthilfesystem als auch in der Politik und mit der Zivilgesellschaft,“ erklärt der Bundesdrogenbeauftragte.Ein besonderer Schwerpunkt des Austauschs lag auf den Herausforderungen im Bereich der Substitutionsbehandlung, der psychosozialen Betreuung (PSB) und des Ambulant Betreuten Wohnens nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG). Diese wurden gemeinsam mit Burkhard Blienert im anschließendem Fachgespräch erörtert. Zustimmung verwalten Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden. Funktional Funktional Immer aktiv Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen. Vorlieben Vorlieben Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden. Statistiken Statistiken Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren. Marketing Marketing Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen. Optionen verwaltenDienste verwaltenVerwalten von {vendor_count}-LieferantenLese mehr über diese Zwecke Akzeptieren Ablehnen Einstellungen ansehen Einstellungen speichern Einstellungen ansehen{title}{title}{title}Zustimmung verwalten